Der EuGH erklärte in seinem Urteil vom 19.12.2013 eine in der Lebensversicherung für Altverträge geltende gesetzliche Frist für europarechtswidrig. Nach Ablauf der seinerzeit geltenden Frist gemäß § 5 Abs.2 S.4 VVG a.F. war es Versicherungsnehmern nicht mehr möglich, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Die früher geltende Ausschlussfrist verstößt gegen europäisches Recht (Art. 15 Abs.1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung i. Verb. mit Art.31 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung), so hat der EuGH entschieden. Von dem Urteil sind Lebensversicherungsabschlüsse zwischen 1994 und 2007 betroffen. 2008 wurde das Policenmodell aufgrund gesetzlicher Änderungen abgeschafft.
Als Mitglied des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. möchten wir auf folgende Veranstaltung aufmerksam machen: Das 26. Versicherungswissenschaftliche Fachgespräch des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e. V. beschäftigt sich am 7. März 2014 mit den Folgen des EuGH-Urteils für die Lebensversicherer und erörtert, welche Handlungsmöglichkeiten die Versicherungswirtschaft hat. Ein weiterer Fokus wird auf der Frage liegen, welche Folgerungen der BGH aus diesem Urteil ziehen wird.
Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Dr. Peter Präve, Syndikus beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin, und Udo Spuhl, Richter am Landgericht Berlin, Kammer für Privatversicherungsrecht, diskutieren zum Thema "Das Policenmodell in der Lebensversicherung im Licht des EuGH-Urteils vom 19.12.2013".