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Ihr Nutzen:
zukunftsfähige
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Die Qualität des
nächsten Schrittes
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Workshop Versorgungsausgleich in der Auszahlungsphase

Loriot soll gesagt haben: "Die Scheidung ist die Korrektur eines tragischen Irrtums." Dieses Zitat greifen wir mit einem Augenzwinkern auf und bieten zur Verhinderung weiterer tragischer Irrtümer einen Workshop mit dem Titel 'Versorgungsausgleich in der Auszahlungsphase' an.

Im Fokus: Ehezeitanteil und Ausgleichswert

In diesem Workshop gehen wir ausführlich auf die Regelungen zum Versorgungsausgleich in der Auszahlungsphase ein. Im Schwerpunkt geht es um die Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert, wenn sich eine Partei bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bereits in der Auszahlungsphase befindet bzw. kurz vor Beginn der Auszahlungsphase steht. Für die korrekte Bearbeitung sind die Berechnung des Ehezeitanteils und Informationspflichten ebenso wichtig wie Hinweise an das Familiengericht und das Ausnutzen von rechtlich möglichen Verfahrensvereinfachungen.

Inhalte des Workshops

  • Berechnung des Ausgleichswertes
    • Der Versorgungsträger ist verpflichtet, die vorgesehene (laufende) Rente in ungekürzter Höhe an die ausgleichspflichtige Person auszuzahlen; ein Verstoß gegen das Leistungsverbot nach § 29 Vers.AusglG besteht nicht. Hier ergeben sich Fragestellungen zum Formelwerk, die wir im Workshop besprechen und auflösen werden.
  • Leistungsverbot
    • Wir betrachten das Leistungsverbot im Zusammenhang mit weiteren Geschäftsvorfällen. Insbesondere thematisieren wir dabei die Geschäftsvorfälle 'Abfindung Kleinbetragsrente' und die bis zu 30-prozentige 'Teilkapitalauszahlung'.
  • Prüfschritte bei Eingang des Auskunftsersuchens
    • Der Workshop zeigt Fragen auf, die beim Eingang von Auskunftsersuchen geprüft und hinsichtlich ihrer Konsequenzen bewertet werden sollten:
      • Welche Konstellation liegt in Abhängigkeit des Alters des Ausgleichspflichtigen und des Ausgleichsberechtigten vor?
      • Beginnt oder endet die Ehezeit in der Spar- oder in der Auszahlungsphase?
      • Wird die Entscheidung über den Versorgungsausgleich (Teilungsbeschluss) in der Spar- oder Auszahlungsphase getroffen? Ist eine Neuberechnung erforderlich? Welche Berechnungsformel muss zugrunde gelegt werden?
      • Ist eine Partei zwischenzeitlich verstorben?
  • Kommunikation mit dem Familiengericht
    • Der Workshop gibt besondere Hinweise in Bezug auf die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person.
    • Zudem vermitteln wir Verfahrensvereinfachungen, wie zum Beispiel Kreuzübertragungen oder die Behandlung von Bagatellgrenzen.
  • Steuerliche Aspekte
    • Der Workshop erläutert die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Vertragsanlage und der Vertragsfortführung.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompletten Überblick über die Prozesse und Vorgehensweisen im Kontext eines Versorgungsausgleichs in der Auszahlungsphase.
  • Sie lernen unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen kennen und profitieren von rechtskonformen Prozessvereinfachungen.
  • Sie lernen, 'Störfälle' zu identifizieren, erkennen die jeweiligen Auswirkungen und führen angemessene Lösungen herbei. Zum Beispiel im Falle von Übernahmen oder Übertragungen in ein anderes Versorgungssystem.

Gerne erläutern wir Ihnen Details unseres Workshops im persönlichen Gespräch und stimmen Inhalte - auf die Bedürfnisse Ihres Hauses zugeschnitten - mit Ihnen ab.

Ansprechpartner

Torsten Schwendrat und Michael Soffner.
Sie erreichen uns für Fragen rund um den Workshop telefonisch unter 02602 99983203 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

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