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Unsere Mission:
Vorsorge einfach
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Unser Anspruch:
Nachhaltigkeit
im Fokus

Ihr Nutzen:
zukunftsfähige
Lösungen

Die Qualität des
nächsten Schrittes
ist entscheidend

Aeiforia Petition zum Sonderausgabenabzug im Rahmen der Riester-Förderung zeigt Wirkung

Petitionsausschuss gibt Beschlussempfehlung ab

Im November letzten Jahres richtete Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, unter dem Zeichen Petition 174905 eine Eingabe an den Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag. Diese Petition forderte eine schnelle „Umsetzung der Erhöhung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG von 2.100 Euro auf 3.500 Euro durch teilweise Umsetzung des Entwurfes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) zum 1. Januar 2025“. Jetzt hat der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag gegeben, die Petition an das Bundesfinanzministerium „als Material“ zu überweisen.

Die vollständige Pressemitteilung steht hier zum Download bereit.

Die Petition im Wortlaut

Kurzmeldung des Deutschen Bundestags zur Beschlussempfehlung

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Was Praktiker der Altersvorsorgebranche wissen sollten. Aeiforia startet neue Fachbuchreihe

Die Vertragsverwaltungsprozesse in der Versicherungs- und Finanzindustrie sind immer aufwendiger geworden. Entsprechend dem Motto „Vorsorge einfach und besser machen“ hat Aeiforia eine neue Fachbuchreihe gestartet, die komplexe Verfahren, deren gesetzliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechungen praxisnah erläutert. Im ersten Band geht es um das Rentenbezugsmitteilungsverfahren. Das Werk ist ab sofort im Handel erhältlich. Für den Herbst 2026 kündigen die Autoren Torsten Schwendrat und Michael Soffner, beide Aeiforia GmbH, eine Ausarbeitung zu den FATCA/CRS-Meldungen an.

Einen Einblick in das Werk geben die Pressemitteilung vom 6.10.2025 und das Inhaltsverzeichnis zum Buch.

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Beratung mit Haftungsrisiko? Warum die DRÜ für Vermittler rechtlich relevant wird

Gutachten bringt Klarheit für die Beratung

Mit der Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) stellt sich für Berater, Vermittler und Makler eine zentrale Frage: Sind sie zukünftig verpflichtet, die Daten aus der DRÜ aktiv in ihre Beratrung einzubeziehen? Aeiforia hat diese Fragestellung aufgegriffen und ein Kurzgutachten auf der Basis von drei für die Vermittlung von Altersvorsorgeverträgen relevanten Fragen bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Auftrag gegeben. Die Kanzlei hat sich u.a. auf Versicherungsrecht spezialisiert.

Die Ergebnisse des Gutachtens haben wir in der Pressemitteilung vom 23.6.2025 zusammengefasst.

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Neue Lernwelt für die Altersvorsorgebranche

Wie die Verbindung von E-Learning und Social Learning den Lerneffekt optimiert

Fachliche Weiterbildung ist in der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche ein hoch priorisiertes Thema. Geht es doch darum, dringend benötigtes Fachwissen gleichermaßen für die Sachbearbeitung, den Vertrieb und die Umsetzung von komplexen Verwaltungs- und Migrationsprozessen im Unternehmen zu sichern. Insbesondere in multifunktionalen Projektteams ist rollenspezifisches Fachwissen gefragt, um technische, prozessuale und regulative Anforderungen reibungslos umzusetzen.

Als neutrales und unabhängiges Beratungshaus für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten folgt die Aeiforia GmbH dem Motto „Vorsorge einfach und besser zu machen – für Anbieter, Verbraucher und Behörden“. Mit einer neuen digitalen Lernwelt, die e-Learning, rollenspezifisches Fachwissen und Social Learning miteinander verknüpft, gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung.

Die Pressemitteilung gibt einen Einblick in die Details der neuen Lernwelt. Die Pressemitteilung und Abbildungen finden Sie im Downloadbereich unten.

Über eine Veröffentlichung der Pressemitteilung würden wir uns freuen. 

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Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvsorsorge: Vereinfachung oder mehr Komplexität?

Warum die Branche jetzt Stellung beziehen sollte

Die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) betrifft die Fördersystematik und den Förderungsumfang, das Angebot an förderfähigen Altersvorsorgeprodukten und den Umgang mit bestehenden Riesterverträgen. Damit hat die Neugestaltung der pAV bedeutenden Einfluss auf alle Anbieter der fünf Produktkategorien, deren IT- und System-Dienstleister sowie auf die Vertriebspartner. Als Starttermin für die neuen Regelungen ist der 1.1.2026 vorgesehen.

Grund genug, jetzt genauer zu schauen, was die Reform im Detail beinhaltet, und Ansätze aufzuzeigen, wie sich eine unkomplizierte Verwaltung und Abwicklung der Verträge herstellen lässt. Dazu hat Aeiforia als neutrales und unabhängiges Beratungshaus für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verschiedene Prozesse unter die Lupe genommen und bewertet.

Die Pressemitteilung und Abbildungen finden Sie im Downloadbereich unten.

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