Jetzt wird es ernst: Um den Bürgern und Bürgerinnen einen relativ zeitnahen und umfassenden Überblick über ihre eigene Altersvorsorge zu geben, sieht die RentÜAV für die Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht ein vierstufiges Verfahren vor:
- Bis zum 31. März 2024 müssen sich alle verpflichteten Vorsorgeeinrichtungen bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) anmelden und angeben, wie viele Altersvorsorgeansprüche sie aus Altersvorsorgeprodukten nach der Definition des Rentenübergangsgesetzes aufweisen.
- Spätestens am 30. September 2024 muss die angemeldete Vorsorgeeinrichtung eine Schnittstelle zur ZfDR produktiv zur Verfügung stellen, damit der Datenaustausch möglich ist. Wird die Anbindung bereits vor dem 30. September ermöglicht, so sollten Vorsorgeeinrichter dieses der ZfDR mitteilen, damit die Anbindung bereits vor Ablauf des Stichtages ermöglicht werden kann.
- Die dritte Stufe sieht eine Testphase für die produktiven Schnittstellen vor. Diese Tests sollen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Der Testtermin wird den Vorsorgeeinrichtungen von der ZfDR vorgegeben. Bei der Terminvergabe legt sie die Zahl der zum Anmeldezeitpunkt bestehenden Altersvorsorgeansprüche in absteigender Reihenfolge zugrunde.
- Für verpflichtete Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüchen ist der Stichtag für die Anbindung auf den 31. Dezember 2024 festgelegt. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen dann in der Lage sein, auf Anfrage der ZfDR Daten über die Altersvorsorgeansprüche zu übermitteln. Ausnahme: Vorsorgeeinrichtungen, die die Schwelle von 1.000 Altersvorsorgeansprüchen aus Altersvorsorgeprodukten erst nach dem 31. März 2024 überschreiten; sie müssen diese Schnittstelle zur ZfDR binnen sechs Monaten ab Zeitpunkt der Anmeldung oder Mitteilung einrichten. Auch diese Schnittstelle wird dann zwischen ZfDR und Vorsorgeeinrichtung getestet. Hierbei gilt die Frist, dass die Vorsorgeeinrichtungen innerhalb von neun Monaten fähig sind, Daten ihrer Kunden zu übermitteln.
Vollständige Inbetriebnahme: 1.1.2025
Im Überblick: Die wesentlichen Umsetzungsschwerpunkte zur Digitalen Rentenübersicht in vier Arbeitspaketen
- Identifizieren meldepflichtiger Produkte und Vorsorgeansprüche
- Einholen der Steuer-ID
- Prüfen der Standmitteilungsdaten
- Beschaffen von Daten und Standmitteilungen
Im laufenden Betrieb müssen bei der Meldung an die ZfDR zudem Bestands- und Neugeschäftsprozesse berücksichtigt werden. So dürfen zum Beispiel unterjährig beendete oder abgegebene Verträge sowie Verträge, die in die Leistungsphase eingetreten sind, nicht mehr gemeldet werden.
Unsere Expertise
Seit 2021 begleiten wir die DRÜ fachlich von Beginn an. Und das zeichnet uns aus:
10 | Berater und Beraterinnen sind aktiv in DRÜ-Projekten tätig |
50 | Altersvorsorgespezialisten |
>20 | erfahrene Aktuare, Prozess-, Rechts- und Softwareexperten mit Spezialwissen in DRÜ-relevanten Themen |
>10 | DRÜ-Workshops zur Vorbereitung von Einführungsworkshops bei Vorsorgeeinrichtungen |
>5 | Beteiligungen an Umsetzungsprojekten bei Versorgungseinrichtungen und Lösungsanbietern sowie Begleitungen im Softwareanbieter-Auswahlverfahren |
2000 | PT eingeplante Ressourcen für DRÜ-Umsetzungsprojekte |
Unser Produktangebot
- DRÜ-Workshop zu fachlichen Grundsatzthemen (2-stündig)
- Workshop DRÜ-Check
- Marktüberblick und DRÜ-Anbieterfragebogen zur Unterstützung bei Anbieterauswahlverfahren und Auswahl einer DRÜ-Lösung
- Projektleistungen in Einführungsprojekten zur Digitalen Rentenübersicht
Unser Newsletter zum Thema DRÜ
Ihre Ansprechpartnerin
Petra Kernwein
Leiterin Geschäftsfeld Projekte & Programme