Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Versicherungsteuergesetz novelliert. Versicherer sind nun gefordert, die Anforderungen umzusetzen und ihre Produkte und Prozesse an die neue Gesetzeslage anzupassen. Besonderes betroffen sind Lebens- und Krankenversicherer, die bei EU/BU-Produkten erstmals Versicherungsteuer anmelden und abführen müssen.
Versicherungsteuermodernisierungsgesetz angemessen umsetzen
Umsetzung der Anforderungen insbesondere bei BU(Z), EU(Z)
Unterziehen Sie Ihre Strategie zur Umsetzung des Versicherungsteuermodernisierungsgesetz einer systematischen Prüfung und klären Sie ab, inwieweit Ihr Haus die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihres Status quo und geben Ihnen Handlungsalternativen mit unserem Analyse-Workshop.
Unser Analyse-Workshop im Überblick
- Zielsetzung
- Abgleich gesetzlicher Anforderungen mit der derzeit in Ihrem Haus geplanten Lösungen – auch unter Berücksichtigung vertrieblicher Aspekte.
- Inhaltliche Schwerpunkte des Abgleichs
- Datenhaltung und Plausibilisierung im Bestandsführungssystem sowie Umsetzung eines Systems zur Berechnung und Abführung der Versicherungsteuer.
- Diskussion von Zweifelsfragen
- Alternative Vorgehensweisen
- Ihr Nutzen
- Innerhalb von einem Tag erhalten Sie einen kompletten Überblick darüber, welche Anforderungen an das Bestandsführungssystem gestellt werden und welche Handlungsalternativen (z.B. Antragsprozess, AVB, etc.) bestehen.
- Haben Sie an alles gedacht? Wir gleichen den ermittelten Status quo mit den Anforderungen aus dem Versicherungsmodernisierungsgesetz ab und zeigen so Handlungs- und Änderungsbedarf auf.
- Sie erarbeiten ein planvolles Vorgehen, wie und in welchen Schritten die Umsetzung in Ihrem Bestandsführungssystem erfolgen soll.
Gerne erläutern wir Ihnen Details unseres Workshops im persönlichen Gespräch und stimmen Inhalte auf die Bedürfnisse Ihres Hauses zugeschnitten mit Ihnen ab. Für erste Fragen stehen Ihnen Herr Michael Soffner (02602 99983 247) und Herr Torsten Schwendrat (02602 99983 203) zur Verfügung.