Riester-Kunden haben die Möglichkeit, ihren Vertrag geänderten Lebensumständen entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen beeinflussen den Vertragsverlauf und damit auch den Vertragswert. Gutgeschriebene Zulagen, Erträge, geleistete Eigenbeiträge, Zulagen-Rückforderungen, Nachzahlungen, Teilentnahmen und übertragene Beträge im Falle eines Versorgungsausgleichs sowie ähnliche finanzielle Zu- oder Abgänge sind maßgeblich für die Wertermittlung im Rahmen der steuerlichen Bestandsführung.
Je komplexer der Vertragsverlauf, desto aufwendiger die Ausweisung der steuerlichen Kapital- und Ertragswerte
Wenn Werte für die steuerliche Bestandsführung ermittelt werden, sollten daher folgende Punkte stets überprüft werden:
- Haben sich nachträglich Förderänderungen ergeben? Falls ja, wurden die steuerlichen Korrekturmitteilungen und aktualisierten Datensätze erstellt?
- Ist es im Leistungsfall zu einer Teilauszahlung von ungefördertem Vermögen gekommen? (Zum Beispiel im Rahmen einer einmaligen Teilkapitalauszahlung oder bei Ratenzahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans?) Wurden bei der Ertragsermittlung die verbrauchten Beiträge berücksichtigt?
- Sind Änderungen bei den Schuldverhältnissen (Novationen) zu beachten? Eine derartige Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile ist relevant für die ungeförderten Anteile.
Zusätzlich zu diesen Fragestellungen unterstützen folgende Voraussetzungen die fehlerfreie Ausweisung steuerlicher Kapital- und Ertragswerte: eine reibungslos funktionierende IT-Systemlandschaft mit Schnittstellen zu allen relevanten Partnern (andere Anbieter, ZfA), Verwaltungssystemen und zum steuerlichen Meldesystem; die Einhaltung von Mitteilungs-, Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 19 AltvDV sowie die Plausibilisierung der eingehenden AA01-Datensätze.
Anforderungen an die steuerliche Bestandsführung umfassend erfüllen
Unser Vorgehen
Im Rahmen einer Schwachstellenanalyse betrachten wir detailliert die beitragsjahr-, leistungs- und wohnförderungsorientierten sowie komplexitätserhöhenden Geschäftsvorfälle im Hinblick auf ihre steuerliche Kapital- bzw. Ertragstrennung.
Nutzen für Anbieter
- Sie haben stets alle gesetzlichen Vorgaben im Blick, die bei der Ausweisung von Leistungswerten berücksichtigt werden müssen
- Unterstützung der Sachbearbeitung