Gutachten bringt Klarheit für die Beratung
Mit der Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) stellt sich für Berater, Vermittler und Makler eine zentrale Frage: Sind sie zukünftig verpflichtet, die Daten aus der DRÜ aktiv in ihre Beratrung einzubeziehen? Aeiforia hat diese Fragestellung aufgegriffen und ein Kurzgutachten auf der Basis von drei für die Vermittlung von Altersvorsorgeverträgen relevanten Fragen bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Auftrag gegeben. Die Kanzlei hat sich u.a. auf Versicherungsrecht spezialisiert.
Die Ergebnisse des Gutachtens haben wir in der Pressemitteilung vom 23.6.2025 zusammengefasst.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Pressemitteilung zum Gutachten: Warum die DRÜ für Vermittler rechtlich relevant wird
Übersichtsfolien: Zusammenfassung und Hintergrundinformation

