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Meldeverfahren ELStAM-KV/PV

Terminsache: Beitragsmeldungen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung für das Steuerjahr 2026 bis zum 20. November 2025 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vornehmen

Gemäß § 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG sind die monatlichen Beiträge bis 20.11. eines Jahres für das jeweils folgende Steuerjahr zu übermitteln

und zwar

  • für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflegepflichtversicherung, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines nach § 3 Nummer 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberzuschusses für diese Beiträge vorliegen, sowie
  • für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflegepflichtversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 ESTG

Widerspruch gegen die Meldung der Beiträge gem. § 39 Absatz 4a EStG möglich

  • Durch ein Widerspruchsrecht kann der Versicherungsunternehmer die Meldung der KV-/PPV-Beiträge an das BZSt einschränken
    • Der Widerspruch ist für einzelne Personen, bestimmte Besteuerungszeiträume, die Höhe der Beiträge, die Art der Beiträge, einzelner Beitragsarten, bestimmter Zeiträume und Kombinationen einzelner Komponenten möglich!

Was Krankenversicherer jetzt tun müssen

Meldesystem erforderlich

  • Für die Meldung der Lohnsteuerabzugsmerkmale an das BZSt ist ein neues Meldesystem in die Systemlandschaft zu integrieren.
  • Zur Bearbeitung ds Widerspruchs gegen die Übermittlung der KV-/PPV-Beiträge im Verfahren ELStaM ist das Bestandsverwaltungssystem anzupassen.

Prozessanpassungen notwendig

  • Die Beitragskalkulation und Beitragsanpassung der künftigen KV-/PPV.Beiträge ist ggf. zeitlich dem Meldezeitpunkt (20.11.) anzupassen.
  • Unterjährige Änderungen am Versicherungsvertrag müssen zusätzlich an ELStAM-KV/PV gemeldet werden.
  • Der Antragsprozess ist um die "WIderspruchsbelehrung ELStAM-KV/PV" zu erweitern.
  • Ein neuer Arbeitsprozess "Bearbeirtung Widerspruch ELStAM-KV/PV ist zu implementieren.
  • Eine Sonderaktion "Information der VN über ELStAM-KV/PV und Widerspruchsmöglichkeiten" ist für das Jahr 2025 einzuplanen.

Überprüfen Sie jetzt Ihr Vorgehen zur Erstmeldung im ELStAM-Verfahren im Selbsttest

Haben Sie an alles gedacht, um am 20. November 2025 die erforderliche Erstmeldung der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge reibungslos an das BZSt zu melden?

Mit unserem ELStAM-KV/PV-Check verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über den Umsetzungsstatus Ihres Projekts. Fordern Sie die kostenfreie Checkliste einfach per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

 

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