Knapp zwölf Prozent der Absolventen eines (wirtschafts-)mathematischen Studiums sehen in der Versicherungsbranche ihre berufliche Zukunft. (vgl. www. aktuar.de, Stand: 15.8.2019.)
Wer in spannenden Projekten arbeiten möchte und das nicht nur bei einem Versicherer, der ist bei Aeiforia richtig. Wir beraten Anbieter von Altersvorsorgeprodukten und bieten Mathematikern und Aktuaren Zukunftschancen als Berater in der Finanzdienstleistungsbranche.
Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) stellt Anbieter und Vertreiber von Versicherungsprodukten vor immense Herausforderungen, die in ihrem Ausmaß denen der VVG-Reform gleichen.
Die Aeiforia GmbH ist ein Beratungshaus für Finanzdienstleistungsunternehmen und Anbieter von Vorsorgeprodukten mit Sitz in Montabaur. Im Zukunftsmarkt „Vorsorge“ gestalten wir bundesweit mit unseren Kunden Unternehmensstrukturen, Systeme, Produkte und Prozesse. Unsere Motivation und Zielsetzung: Vorsorge einfach und besser zu machen – für Verbraucher, Anbieter und das Government.
Als Mitglied des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. machen wir auf folgende Veranstaltung aufmerksam: Das 27. Versicherungswissenschaftliche Fachgespräch des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e. V. beschäftigt sich am 3. Juni 2014 mit dem "grauen Kapitalmarkt", seinen Chancen und Risiken für institutionelle Anbieter. Ein Thema, das in der andauernden Niedrigzinsphase kontrovers diskutiert wird.
Als Mitglied des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. machen wir auf folgende Veranstaltung aufmerksam: Das 28. Versicherungswissenschaftliche Fachgespräch des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e. V. beschäftigt sich am 9. September 2014 mit den Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) für Versicherer, Vermittler, Produkte und Verbraucher.
Der EuGH erklärte in seinem Urteil vom 19.12.2013 eine in der Lebensversicherung für Altverträge geltende gesetzliche Frist für europarechtswidrig. Nach Ablauf der seinerzeit geltenden Frist gemäß § 5 Abs.2 S.4 VVG a.F. war es Versicherungsnehmern nicht mehr möglich, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Die früher geltende Ausschlussfrist verstößt gegen europäisches Recht (Art. 15 Abs.1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung i. Verb. mit Art.31 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung), so hat der EuGH entschieden. Von dem Urteil sind Lebensversicherungsabschlüsse zwischen 1994 und 2007 betroffen. 2008 wurde das Policenmodell aufgrund gesetzlicher Änderungen abgeschafft.
Seit drei Jahren engagiert sich die Aeiforia GmbH im BiPRO e.V. Als Beratungshaus für Unternehmen, Institute oder Behörden, die Vorsorgeprodukte entwickeln, verwalten, vertreiben oder an deren Prozessketten beteiligt sind, unterstützen wir auch in diesem Jahr aktiv Projekte der BiPRO.
Die anhaltende Niedrigzinsentwicklung, gesetzliche Anforderungen, wie z. B. Solvency II, und die fortschreitende Digitalisierung werden die Versicherungsbranche weiterhin maßgeblich beeinflussen.
Die anhaltende Niedrigzinsentwicklung, gesetzliche Anforderungen, wie z. B. Solvency II.
Am 10. und 11. März 2020 traf sich die Altersvorsorge-Branche in Berlin. Aeiforia war mit einem Expertenteam aktiv dabei. Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, sprach zum Programmpunkt Neue Konzepte in der privaten Altersvorsorge.

