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Verordnung beschlossen: Vorsorgeeinrichtungen zur Anbindung an die DRÜ verpflichtet

Am 24. Januar 2024 hat das Bundeskabinett die Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen. 

Diese neue Verordnung schafft Klarheit in Sachen Digitale Rentenübersicht. In der beigefügten Pressemitteilung erläutert Martin Gattung, Altersvorsorge-Experte und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, was die Verordnung für Vorsorgeeinrichtungen und die Beratung  bedeutet.

Über eine Veröffentlichung würden wir uns freuen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Download: Aeiforia Pressemitteilung Verordnung beschlossen: Vorsorgeeinrichtungen zur Anbindung an die DRÜ verpflichtet.