Am 24. Januar 2024 hat das Bundeskabinett die Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen.
Diese neue Verordnung schafft Klarheit in Sachen Digitale Rentenübersicht. In der beigefügten Pressemitteilung erläutert Martin Gattung, Altersvorsorge-Experte und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, was die Verordnung für Vorsorgeeinrichtungen und die Beratung bedeutet.
Über eine Veröffentlichung würden wir uns freuen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

