Wer heute eine Bestandsmigration im Lebensversicherungsbereich durchführt, hat einige Herausforderungen zu meistern. Nicht genug, muss bis Ende 2023 die Umsetzung zur Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) erfolgen. Das bringt einige Besonderheiten mit sich, die im Rahmen der Migration zu beachten sind.
Wenn wichtige Werte nicht greifbar sind
Denn bei Anfragen zur Digitalen Rentenübersicht muss auf Werte und Dokumente zurückgegriffen werden, die im migrierten Bestand möglicherweise nicht (mehr) vorhanden sind: die letzte Standmitteilung und ausgewählte, zum Stichtag zugehörige Vertragsdaten. Im Neusystem liegt der Vertragsstand zum letzten Drucktermin gegebenenfalls nicht vor. Daten und Dokument sind dann aus dem Altsystem bereitzustellen, auch wenn der Vertrag dort per Migration abgegangen ist.
Übergangslösungen schaffen, bis ein Bestand vollständig migriert ist
Nun ist es nicht zwingend sinnvoll, einen hoch automatisierten Prozess für Bestände im Migrationsjahr zu implementieren. Hier sind für das Jahr nach der Migration Übergangslösungen gefragt.
Alte und neue Welt gleichermaßen berücksichtigen
Unabhängig vom Verfahren müssen Bestandsänderungen im Neusystem und neue Versionen der Standmitteilung zu einer Aktualisierung der Daten in der DRÜ-Meldekomponente führen. Eine maschinelle Lösung wird erschwert, haben sich beispielsweise im Rahmen der Migration Ordnungskriterien wie Mandantenschlüssel, Versicherungsnummer oder Bestandssystemkennziffer geändert. Schlimmstenfalls kommt es zur Doppelmeldung oder Nichtmeldung des Vertrages.
Besonders komplex kann es werden, wenn sich das gesamte Systemumfeld ändert oder (Teil-)Bestände ausgelagert werden. Anfragen zur Digitalen Rentenübersicht erfolgen immer gebündelt an einen einzelnen Endpunkt. Datenbereitstellungen und -aktualisierungen müssen dann also plattformübergreifend zusammengeführt werden – so lange, bis ein Bestand vollständig migriert ist.
Ein Kommentar von Dr. Andreas Seidel, Aeiforia GmbH.
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