Der Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt vor. Ab dem 1. Januar 2026 können Bürgerinnen und Bürger zum Aufbau einer Zusatzrente zwischen einer Riester-Rente und einem staatlich geförderten Aktionsfonds (Altersvorsorgedepot) wählen.
Im aktuellen Newsletter erläutert Torsten Schwendrat, Volljurist und Aeiforia Geschäftsführer
- was auf Anbieter nun zukommt
- wie es in Zukunft mit den alten Riester-Verträgen weitergeht
- was es mit dem Bestandsschutz auf sich hat und
- was die Wechselmöglichkeit in das neue Recht für die Praxis bedeutet
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