Die Möglichkeit zur Partizipation ist ein wesentliches Merkmal unserer Demokratie. Doch viel zu oft ziehen wir uns aus Bequemlichkeit oder Resignation zurück und verzichten darauf, uns mit unseren eigenen Ideen einzubringen. Was dann passiert, ist genau das Gegenteil von Partizipation. Das große Jammern beginnt. „Warum werde ich nicht gefragt?“, „Das könnte ich viel besser als die, die gerade die Entscheidung getroffen haben.“ „Meine Interessen werden nicht berücksichtigt.“ – derartige Klagen kennen wir nur zu gut. Wer mitgestalten möchte, muss etwas dafür tun und sich so weit emanzipieren, dass er in der Lage ist, sich aktiv einzubringen.
Je höher meine (Fach-)Kompetenz und je größer mein Verantwortungsbereich, desto klarer sollte mir sein, welche Mittel und Wege mir zur Verfügung stehen, um mein Umfeld aktiv mitzugestalten und die Entwicklung zu beeinflussen.
Leuchtet ein. – Warum ändern wir dann nichts?
Diese Frage haben wir uns als Beratungshaus für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten gestellt. Immer wieder erfahren wir, dass Anbieter sich wundern und auch beklagen, wie wenig ihre Ansichten und Praxiserfahrungen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dabei gäbe es genügend Möglichkeiten, eine Stellungnahme, zum Beispiel über Verbände, rechtzeitig einzubringen.
Anbieter von Altersvorsorgeprodukten können ihre Erfahrungen aus der Praxis im Rahmen der Gesetzgebung sehr wohl einbringen.
Welche Möglichkeiten der Partizipation es für Versicherungs- und Finanzunternehmen gibt, wie Stellungnahmen ganz konkret eingebracht werden können und wie der Prozess von der Idee und Zielsetzung bis zur Stellungnahme und deren Verteidigung aussehen kann, dabei unterstützt das Beraterteam der Aeiforia – kompetent und rechtssicher.
Werden wir konkret: Wie ist eine Einflussnahme durch Versicherungs- und Finanzunternehmen möglich?
Wie bereits üblich, werden vom Gesetzgeber oder von der Verwaltung Stellungnahmen zu geplanten regulatorischen Neuerungen angefordert. Über die entsprechenden Verbände gelangen diese Stellungnahmen bei den Versorgungseinrichtungen. Innerhalb dieser Versorgungseinrichtungen obliegt die Beurteilung der Vorhaben häufig nahezu ausschließlich den Rechtsabteilungen. Hilfreich hier wäre wieder einmal mehr ein interdisziplinäres Zusammenspiel mit den Fachabteilungen und der Sachbearbeitung. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine Gesamtbetrachtung der durch die geplanten Änderungen anstehenden Anforderungen Berücksichtigung finden können.
Die Aeiforia GmbH unterstützt diese Bestrebungen aktiv in ihrer Projektarbeit und lädt regelmäßig zum Austausch der Praxis mit der Verwaltung ein, so z.B. bei der User Group "Bestandsmanagement und -optimierung in der Riester-Rente" der Versicherungsforen Leipzig und bei der jährlich im Herbst stattfindenen Aeiforia Veranstaltung "Altersvorsorge-Forum" (ehemals Riester-Forum).
Auch die Regierung hat entsprechenden Handlungsbedarf erkannt. Unter dem Stichwort „lebendige Demokratie“ besteht die im Koalitionsvertrag geäußerte Absicht, ein Digitales Gesetzgebungsprotal einzuführen, um Gesetze transparenter zu machen und die Möglichkeit einer Kommentierung zu schaffen.
Auszug aus: KOALITIONSVERTRAG 2021— 2025
ZWISCHEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS (SPD),
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN UND DEN FREIEN DEMOKRATEN (FDP)


