Die Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) schafft Klarheit in Sachen Digitale Rentenübersicht. Im Newsletter Facts & Solutions erläutert Martin Gattung, Altersvorsorge-Experte und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, was die Verordnung für Vorsorgeeinrichtungen und die Beratung bedeutet.
Am 06.02.2024 ist die vom Bundeskabinett am 24.1.2024 beschlossene Verordnung zur Regelung des Stichtags zur verpflichtenden Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen und des Anbindungsverfahrens an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht in Kraft getreten. Mit dieser Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) werden die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verpflichtet, bis zum Ende dieses Jahres Schnittstellen zu schaffen, um ihren Altersvorsorgeanspruchsinhabern (Kunden) die Daten zu ihrer Altersvorsorge für die persönliche Digitale Rentenübersicht über das Portal https://www.rentenuebersicht.de/ zur Verfügung stellen zu können.
Anhand von vier Fragestellungen erläutert Martin Gattung im Newsletter, was nun auf die Vorsorgeeinrichtungen und ihre Vertriebswege zukommt.
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