Der Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz wurde dem Bundesrat am 16. September 2022 als besonders eilige Vorlage mit Fristablauf 28. Oktober 2022 vorgelegt. Wir haben uns den Entwurf genauer angeschaut und insbesondere die geplanten Änderungen bei Riester unter die Lupe genommen.
Welche Auswirkungen das Jahressteuergesetz auf die Bearbeitung und Verwaltung von Riester-Verträgen haben wird, beleuchtet Torsten Schwendrat, Volljurist und Geschäftsführer Aeiforia GmbH, im aktuellen Newsletter ‚Facts & Solutions‘.
Aus dem ‚Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022‘ greifen wir folgende Artikel mit Relevanz für die Riester-Verträge auf:
- Artikel 4 Weitere Änderungen des Einkommensteuergesetz [1.1.2023]
- Artikel 5 Weitere Änderungen des Einkommensteuergesetz [1.1.2024]
- Artikel 27 Änderungen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung [1.1.2023]
Stimmt der Bundesrat dem Entwurf zu und wird das Gesetz anschließend vom Bundestag verabschiedet, so ist mit Änderungen bei
- Verzug ins Ausland
- Anrechnung von Kindererziehungszeiten und
- Auszahlung, Rückforderung und Festsetzung der Zulage
zu rechnen.
In welcher Form die Prozesse und Bereiche der Riester-Vertragsverwaltung von den geplanten Änderungen betroffen sind, haben wir im Newsletter Facts & Solutions für Sie zusammengefasst.
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Aeiforia Newsletter | Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2022

