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Aeiforia Newsletter zu den Neuerungen im FATCA/CRS-Meldesystem

Das BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 regelt einige Sachverhalte zur FATCA- und CRS-Anwendung neu und tritt zum 1.1.2023 für Meldungen 2024 in Kraft.

Zu den Änderungen für die Versicherungsbranche gehören insbesondere: 

  • Wegfall der Meldeausnahme für Riester-Verträge
  • Reduzierung des Katalogs von nicht-meldepflichtigen Konten von 42 auf 29
  • Klarstellung der Mindestinhalte in der Selbstauskunft
  • Verschärfung bei neuen Konten: Ohne Selbstauskunft darf dieses nicht mehr eröffnet werden
  • Die Regelung zum Umgang mit Selbstauskünften ohne TIN ist entfallen

Wie Sie auf die Änderungen reagieren können und inwieweit Sie Ihre aktuelle FATCA/CRS-Umsetzung einem zweckmäßigen Check-up unterziehen können, erläutern wir in unserem aktuellen Newsletter im Anhang dieser Mail.

Für Fragen rund um das Thema FATCA/CRS steht Ihnen Herr Michael Soffner, Leiter Geschäftsfeld Recht & Steuern, gerne zur Verfügung.

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Aeiforia Newsletter | Facts & Solutions - Neuerungen im FATCA/CRS-Meldesystem

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