Das BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 regelt einige Sachverhalte zur FATCA- und CRS-Anwendung neu und tritt zum 1.1.2023 für Meldungen 2024 in Kraft.
Zu den Änderungen für die Versicherungsbranche gehören insbesondere:
- Wegfall der Meldeausnahme für Riester-Verträge
- Reduzierung des Katalogs von nicht-meldepflichtigen Konten von 42 auf 29
- Klarstellung der Mindestinhalte in der Selbstauskunft
- Verschärfung bei neuen Konten: Ohne Selbstauskunft darf dieses nicht mehr eröffnet werden
- Die Regelung zum Umgang mit Selbstauskünften ohne TIN ist entfallen
Wie Sie auf die Änderungen reagieren können und inwieweit Sie Ihre aktuelle FATCA/CRS-Umsetzung einem zweckmäßigen Check-up unterziehen können, erläutern wir in unserem aktuellen Newsletter im Anhang dieser Mail.
Für Fragen rund um das Thema FATCA/CRS steht Ihnen Herr Michael Soffner, Leiter Geschäftsfeld Recht & Steuern, gerne zur Verfügung.
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Aeiforia Newsletter | Facts & Solutions - Neuerungen im FATCA/CRS-Meldesystem