Workshop zur Umsetzung der Modernisierung des Versicherungsteuergesetzes

Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Versicherungsteuergesetz novelliert. Versicherer sind nun gefordert, die Anforderungen umzusetzen und ihre Produkte und Prozesse an die neue Gesetzeslage anzupassen. Besonderes betroffen sind Lebens- und Krankenversicherer, die bei EU/BU-Produkten erstmals Versicherungsteuer anmelden und abführen müssen.

Versicherungsteuermodernisierungsgesetz angemessen umsetzen

Umsetzung der Anforderungen insbesondere bei BU(Z), EU(Z)

Unterziehen Sie Ihre Strategie zur Umsetzung des Versicherungsteuermodernisierungsgesetz einer systematischen Prüfung und klären Sie ab, inwieweit Ihr Haus die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihres Status quo und geben Ihnen Handlungsalternativen mit unserem Analyse-Workshop.

Unser Analyse-Workshop im Überblick

Gerne erläutern wir Ihnen Details unseres Workshops im persönlichen Gespräch und stimmen Inhalte auf die Bedürfnisse Ihres Hauses zugeschnitten mit Ihnen ab. Für erste Fragen stehen Ihnen Herr Michael Soffner (02602 99983 247) und Herr Torsten Schwendrat (02602 99983 203) zur Verfügung.

 

Individuelle Beratung