Entwicklung und Qualitätssicherung von Arbeitsanweisungen

Die Bearbeitung von Geschäftsvorgängen im Bereich der geförderten Altersvorsorge bedarf größter Aufmerksamkeit und Sorgfalt seitens des Bearbeiters. Durch häufige und vielfältige Änderungen ist es erforderlich, aktuelle Bearbeitungsanweisungen zur Verfügung zu stellen, um effizient und nachweisbar „das Richtige“ zu tun.

Gesetzliche Änderungen, neue Abläufe und auch veränderte Software erfordern die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Arbeitsanweisungen. Für völlig neue Prozesse müssen Arbeitsanweisungen sogar komplett erstellt werden.

Die Herausforderung besteht, neben der permanenten Aktualisierung, darin, den Sachbearbeiter verständlich und verpflichtend anzuleiten, um zu einem fehlerfreien, abschließenden Arbeitsergebnis zu gelangen. Hier ist die, im Bereich der geförderten Altersvorsorge, völlige Transparenz gegenüber den Behörden zu beachten, die Bearbeitungsfehler bei Prüfungen schnell erkennen lässt.

Daher unterstützen wir Anbieter dabei, bestehende Arbeitsanweisungen an veränderte Vorschriften und Abläufe anzupassen oder Richtlinien komplett neu zu erstellen. Diese sind dann geeignet, neuen Mitarbeitern als Leitfaden für ihre Tätigkeit zu dienen oder von bereits eingearbeiteten Mitarbeitern als Nachschlagewerk genutzt zu werden.

Vorteile für den Anbieter