Am 28. April 2021 trat die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichts-Gesetz in Kraft. Dadurch wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ab Januar 2022 auf 0,25% reduziert.
Diplom-Mathematiker Uwe Klinge, Leiter des Geschäftsfelds Produktentwicklung & Aktuariat bei Aeiforia, hat dies zum Anlass genommen, den Zusammenhang zwischen Garantien und Rechnungszins zu verdeutlichen und zahlenmäßig zu unterfüttern. Dabei werden bei den Auszahlungen an die Kunden beispielhaft drei verschiedene Laufzeiten berücksichtigt. Im Detail geht es um die Auswirkungen der Rechnungszinssenkung auf Beitragsgarantien bei Lebensversicherungsprodukten, speziell den dynamischen Hybridprodukten.
Den vollständigen Fachartikel finden Sie im Versicherungsjournal online vom 17.5.2021
Hier geht es zum Artikel: http://vjournal.de/-141942