Aeiforia live

Unsere Mission:
Vorsorge einfach
besser machen

Unser Anspruch:
Nachhaltigkeit
im Fokus

Ihr Nutzen:
zukunftsfähige
Lösungen

Die Qualität des
nächsten Schrittes
ist entscheidend

Veröffentlicht am Dienstag, 30. November -0001
Riester-Seminare 2017

Versicherungsunternehmen, Banken, Bausparkassen, Sparkassen und Volksbanken aufgepasst! Auch in diesem Jahr bietet die Aeiforia Trainings GmbH aktuelle Seminare für die Weiterbildung zum Riester-Fachexperten.

Veröffentlicht am Dienstag, 30. November -0001
Rückenwind für Riester-bAV: Wie Anbieter sich jetzt vorbereiten

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verschafft Verbrauchern neue Anreize, in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Anbieter von bAV-Produkten sollten sich daher bereits heute mit den Herausforderungen bei der Verwaltung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge auch in der Kombination mit Riester auseinandersetzen und entsprechende Vorbereitungen treffen.

Veröffentlicht am Dienstag, 30. November -0001
Seminare zum Riester-Fachexperten: Aktuelle gesetzliche Vorgaben und neue Prozesse eingearbeitet

Aeiforia startet das Herbstprogramm der Riester-Seminare. Die Seminare können ab sofort gebucht werden.

Das Herbstprogramm beginnt am 19. September 2017. Nach den Schulungen zum Riester-Fachexperten für beitragsjahr- und leistungsorientierte Geschäftsvorfälle im ersten Halbjahr folgen im Herbst die Schulungen rund um die komplexitätserhöhenden und wohnförderungsorientierten Geschäftsvorfälle bei Riester.

Veröffentlicht am Dienstag, 30. November -0001
Verbraucherentmündigung durch Verbraucherschutz?

Der Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft Berlin e. V. lädt am 29. März 2017 zum 35. Versicherungswissenschaftlichen Fachgespräch nach Berlin ein. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr.

Inhaltlich geht es um die Frage: „Verbraucherentmündigung durch Verbraucherschutz?“

Veröffentlicht am Dienstag, 30. November -0001
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Das ändert sich für Vermittler

Seit dem 1. Februar 2017 gelten neue Regeln beim Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Das VSBG ist im April 2016 in Kraft getreten und jetzt im Hinblick auf wichtige Informationspflichten für Unternehmer erweitert worden.

Mit der erweiterten Regelung werden Unternehmer unter anderem dazu verpflichtet, auf ihrer Unternehmenswebsite und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber aufzuklären, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. In den Paragrafen 36 und 37 des VSBG sind die neuen Bestimmungen festgelegt.

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