Aeiforia live

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Altersvorsorge, quo vadis?

Die Ampel-Koalition hat ihre Vorhaben und Positionierung zur Altersvorsorge diskutiert und das Ergebnis im Koalitionsvertrag festgehalten.

Folgende Vorhaben werden im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung für die drei Schichten der Altersvorsorge adressiert:

  • Schicht I: Gesetzliche Rentenversicherung

    • Haltelinie einhalten
    • Langfristige Stabilisierung und Einstieg in teilweise Kapitaldeckung
    • Intensivierung Rentensplitting
    • Evaluierung und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Grundrente
    • Umsetzung Fonds Ost-West-Rentenüberleitung
  • Schicht II: Betriebliche Altersvorsorge

    • Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen
    • Umsetzung Sozialpartnermodell
  • Schicht III: Private Altersvorsorge

    • Prüfung öffentlich verantworteter Fonds
    • Prüfung Anerkennung alternativer Anlageprodukte für Riester
    • Erhöhung Sparerpauschalbetrag auf 1.000 EUR

Wohin geht die Reise? Primäre Konkretisierung und Klärungsbedarf hinsichtlich Ausgestaltung der zukünftigen Altersvorsorge

Martin Gattung, Vorsitzender der Geschäftsführung der Aeiforia GmbH, konkretisiert im Folgenden die aus dem Koalitionsvertrag resultierenden Fragestellungen, die sich hinsichtlich der Auswirkungen für die Altersvorsorge ergeben.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird u.a. die Umsetzung des Vorhabens „Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der DRV“ festgeschrieben. Dauerhafte Fonds, deren Verwaltung durch eine unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle übernommen werden soll, und eine Zuführung zur DRV in Höhe von 10 Mrd. EUR als Kapitalstock im Jahr 2022 sind nur einige konkrete Vorhaben, die umgesetzt werden sollen. Dieses in Verbindung mit der Forderung nach einem kapitalgedeckten Teil, der einen dauerhaften Eigentumsschutz für das Kollektiv der Beitragszahler garantiert.

Frage: Wie schnell lassen sich diese Vorhaben umsetzen und welche Voraussetzungen müssen gegebenenfalls noch geschaffen werden?

MG: Vor der Umsetzung dieser Vorhaben ergibt sich Klärungsbedarf zu vielen Punkten. Das beginnt bereits mit der Frage nach den dauerhaften Fonds. Aktien, Immobilien, Renten etc. sind denkbar. Dann wäre zu klären, wo eine Verwaltungsstelle eingerichtet werden soll und was in diesem Zusammenhang ‚unabhängig’ bedeutet? Des Weiteren ist zu klären, wer Leistungen aus dem Fonds bezieht und wofür die Erträge genutzt werden?

Unklar bleibt derzeit die konkrete Ausgestaltung: Wie kann die Zuführung des Beitrags in ein Kollektiv aussehen? Das würde zum Beispiel kollektives Ansparen ohne ein individuelles Konto bedeuten. Wenn Kapitalerträge als Ergänzung zur Sicherung der DRV neben den Beitragszahlungen herangezogen werden, gibt es dann Rentenpunkte für kapitalgedeckte Beiträge? Eine individualisierte Beitragsführung wäre eine alternative Form der Ausgestaltung. Hier wäre ein Modell analog des schwedischen Modells denkbar. Das würde eine Kontoführung für jeden Versicherten bedeuten. Das Risiko in der Ansparphase würde beim Versicherten liegen. Beim Eintritt in die Rente würde eine sofort beginnende Rentenzahlung erfolgen. Die Ausgestaltung ist an dieser Stelle noch offen.

Frage: Wie soll laut Koalitionsvertrag eine Stärkung der bAV herbeigeführt werden?

MG: In diesem Zusammenhang sind zwei Maßnahmen angedacht. Zum einen ist eine Erlaubnis vorgesehen, Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen zu nutzen, zum anderen soll das Sozialpartnermodell umgesetzt werden. Bei den neuen Anlagemöglichkeiten müsste geklärt werden, inwieweit hiermit eine Abkehr von bisherigen Garantien möglich wird und wer die höheren Risiken übernimmt. Soll das Risiko von den Arbeitnehmern übernommen werden? Die Garantier-Problematik tritt auch bei der Umsetzung des Sozialpartnermodells zutage, dieses würde keine Garantien vorsehen. Derzeit stößt dieses Verbot auf Widerstand bei den Gewerkschaften. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Stärkung der bAV nur durch Reduzierung von Garantien zustande käme.

Frage: Welche grundlegende Reformierung lässt sich aus dem Koalitionsvertrag konkret für die private Altersvorsoge ableiten?

MG: Hier steht an erster Stelle ein öffentlich verantworteter Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot. Auch in diesem Zusammenhang ist zu klären, was ‚öffentlich verantwortet‘ bedeutet und wo die Verwaltung angesiedelt sein soll. Das Angebot dieses Fonds muss von den Bürgern und Bürgerinnen nicht angenommen werden, sondern kann abgewählt werden. Weitere Aspekte der Reformierung betreffen den Bestandsschutz für Riester und das Vorhaben, dass die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge allen Erwerbstätigen offensteht, also auch Selbstständigen.

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