Riester-Kunden haben die Möglichkeit, ihren Vertrag geänderten Lebensumständen entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen beeinflussen den Vertragsverlauf und damit auch den Vertragswert: Je komplexer der Vertragsverlauf, desto aufwendiger die Ausweisung der steuerlichen Kapital- und Ertragswerte.
Ob Anbieter die Anforderungen an die steuerliche Bestandsführung bei Riester-Verträgen vollends erfüllen, lässt sich mit dem richtigen Werkzeug vollumfänglich überprüfen.
Im Rahmen einer Schwachstellenanalyse betrachten die Recht- und Steuerexperten der Aeiforia detailliert die beitragsjahr-, leistungs- und wohnförderungsorientierten und komplexitätserhöhenden Geschäftsvorfälle im Hinblick auf ihre steuerliche Kapital- bzw. Ertragstrennung. Wir beraten Anbieter rund um die steuerliche Bestandsführung, damit bei der Ausweisung von Leistungswerten nichts schiefgeht.
Erfahren Sie,
- welche Fragen vorab zu klären sind, wenn Sie Werte für die steuerliche Bestandsführung ermitteln, und wie geänderte Lebensumstände der Riester-Kunden diese Werte beeinflussen.
- wie Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen,
- wie Sie Mitteilungs-, Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 19 AltvDV einhalten,
- wie eingehende AA01-Datensätze plausibilisiert werden,
- wie sich ein steuerliches Meldesystem einrichten lässt und Schnittstellen zu allen relevanten Partnern reibungslos funktionieren.
Unsere Beratung: konkret und an Ihrer Praxis orientiert.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und stellen Sie Ihre Fragen zur steuerlichen Bestandsführung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter: 02602-99983203. Oder senden Sie eine E-Mail an:
Weitere Informationen zu unseren Leistungen erhalten Sie unter den angeführten Links.
Links
Steuerliche Bestandsführung bei Riester-Verträgen
Einrichtung eines steuerlichen Meldesystems