Der Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft Berlin e. V. lädt am 1. September 2016 zum 34. Versicherungswissenschaftlichen Fachgespräch nach Berlin ein. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr.
Veranstaltungsort: Feuersozietät Berlin Brandenburg, Am Karlsbad 4-5, 10785 Berlin
Das Thema der Veranstaltung lautet:
„BGH-Urteil vom 14.01.2016 und VAG 2016:
Dürfen Versicherungsmakler nicht mehr für Versicherer tätig werden?“
Das BGH-Urteil I ZR 107/14 vom 14. Januar 2016 wirft Fragen auf, die sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsmakler von großer praktischer Bedeutung sind: Verstößt die Schadenregulierung durch Makler gegen das Rechtsdienstleistungs-Gesetz? Darf der Makler als Sachwalter des Kunden wegen möglicher Interessenkollisionen überhaupt keine Aufgaben für dessen Versicherer wahrnehmen oder bedarf es (nur) besonderer Vereinbarungen? Welche Auswirkungen bestehen daneben für Makler durch aufsichtsrechtliche Anforderungen der BaFin in Bezug auf „Funktionsausgliederungen“? Wie können Makler Leistungen eines Versicherers, wie z. B. Beitragseinzug, Bestätigung von Versicherungsschutz, Policierung oder auch Schadenregulierung, übernehmen?
Es referieren:
- Wolfram Nieradzik, Mitglied der Geschäftsleitung, Versicherungsmakler L. Funk & Söhne GmbH, Berlin
- Oliver Meixner, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Johannsen in Hamburg
- Dr. Frederic Roßbeck, Vorsitzender des Vorstands, Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG
Die Moderation übernimmt PD Dr. Martin Ebers, Lehrstuhl für Zivilrecht und Recht der Wirtschaft – Lehrstuhlvertretung –, Leibniz Universität Hannover
Die Veranstaltung endet gegen 20.30 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, entweder unter
Aktuare und Vermittler können Weiterbildungspunkte erhalten. Dies bitte bei der Anmeldung angeben.
Weitere Informationen unter: http://www.versicherungswissenschaft-berlin.de/aktuelles